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Fachbereich Soziales und Gesundheit

Wohngeld Bewilligung erneut

Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

Beschreibung

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Bitte beachten Sie, dass nur unterschriebene Anträge bearbeitet werden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wohngeldstelle beraten hierzu gerne.

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