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Fachbereich Finanzen

Wohnungsbauförderung

Beschreibung

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen beziehungsweise zu erwerben, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen (Hessenbaudarlehen, Hessendarlehen). Bevor Sie einen Bauantrag stellen oder einen Kaufvertrag zum Erwerb eines neu geschaffenen beziehungsweise eines bestehenden Wohnhauses abschließen, sollten Sie sich zuvor ausführlich über Fördermöglichkeiten und die dafür notwendigen Voraussetzungen erkundigen.

Bei der Wohnungsbauförderung werden Familien mit Kindern bevorzugt. Das gilt auch für Haushalte, in denen Menschen mit Behinderung leben und daher ein besonderer baulicher Bedarf besteht. Darüber hinaus werden in begründeten Fällen auch Haushalte ohne Kinder berücksichtigt. Dies gilt ebenso im Falle von Mieterprivatisierungen. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Die Eigenleistung muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen.
  • Mit den Bauarbeiten darf vor der Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein beziehungsweise der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. 

Für weitere Informationen steht Ihnen die Wohnungsbauförderstelle der Stadt Rüsselsheim am Main gerne zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise