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Schadstoffbelastung reduzieren

Saubere Luft

Saubere Luft zu atmen ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen. Gleichzeitig verursachen menschliche Aktivitäten Luftverunreinigungen.

Seitenansicht eines Paares, das frische Luft atmet, mir urbanem Hintergrund

Hauptquellen sind die Verbrennung von fossilen Rohstoffen für Strom und Wärme, der Straßen- und Luftverkehr, die Landwirtschaft und die Produktion von Gütern. Von allen Schadstoffen in der Atemluft belasten Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid die menschliche Gesundheit derzeit am meisten.

Durch die Anwendung strenger Grenzwerte und emmissionsmindernder Maßnahmen in den Bereichen Industrie, Verkehr und private Haushalte ist die Luftverschmutzung in Deutschland im Vergleich zu vergangenen Jahrzehnten jedoch deutlich zurückgegangen.  

Luftreinhaltung

Aufgabe der Luftreinhaltung ist die nachhaltige Sicherstellung guter Luftqualität in Annäherung an die natürliche Zusammensetzung der bodennahen Atmosphäre als Lebensgrundlage des Menschen und der Natur. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat die gesetzliche Verpflichtung die Luftqualität in Hessen zu überwachen. Dafür misst es die Belastung der Außenluft mit Schadgasen und Partikeln. In Rüsselsheim am Main wird durch das HLNUG kontinuierlich die Stickstoffdioxid-Konzentration NO2 über einen Passivsammler ermittelt.

Luftreinhalteplan

Lkw im Stau im Berufsverkehr

Die Registrierung von Überschreitungen eines oder mehrerer Immissionsgrenzwerte an einem Luftmessstandort hat zur Folge, dass innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntwerden der Überschreitung ein Luftreinhalteplan für die entsprechende Kommune aufgestellt werden muss. Ein Luftreinhalteplan verfolgt das Ziel, durch Festlegung entsprechender Maßnahmen die Luftqualität in seinem Gültigkeitsgebiet so zu verbessern, dass die Grenzwerte schnellstmöglich und dauerhaft eingehalten werden. Sofern mit den Maßnahmen in einem Plan keine Grenzwerteinhaltung gelingt oder neue Grenzwertüberschreitungen anderer Schadstoffe gemessen werden, ist der Plan fortzuschreiben.

Im Jahr 2011 wurden in Rüsselsheim erstmalig Sicktsoffdioxidmessungen vorgenommen. Die gemessene Schadstoffkonzentration überschritt mit 44,9 μg/m³ als Jahresmittelwert den zulässigen Immissionsgrenzwert von Stickstoffdioxid NO2 von 40 μg/m³. Daher wurde die Aufstellung eines Luftreinhalteplans für Rüsselsheim erforderlich.

Zuständigkeit

Wenn es um Lärm, Gerüche und Luftreinhaltung folgender Anlagen geht, ist der Fachdienst Bauaufsicht – Sachgebiet Immissionsschutz des Kreis Groß-Gerau Ihr Ansprechpartner.

  • Feuerungsanlagen
  • Tierzucht, Tierhaltung
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Messen, Ausstellungen und Jahrmärkte
  • Baustellen
  • Sport- und Motorsportanlagen
  • Gaststätte, Spielhallen
  • Schießstände für Handfeuerwaffen
  • Musikveranstaltungen im Freien
  • Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen

Kontakt

Umweltschutz

Weitere Informationen
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