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Pressemitteilung

Jugendbildungswerk bietet Bildungsurlaub in Berlin an

Auszubildende und Arbeitnehmende zwischen 18 und 27 Jahren, die in Rüsselsheim leben oder arbeiten, haben die Möglichkeit, Berlin auf eine inspirierende Art zu erkunden. In Kooperation mit dem Landkreis Offenbach veranstaltet das Jugendbildungswerk der Stadt Rüsselsheim am Main vom 24. bis 29. März 2024 einen Bildungsurlaub, der das Thema Ungleichheit in seinen verschiedenen Facetten beleuchtet. Gemeinsam werden sich die Teilnehmenden mit sozialer Gerechtigkeit, der Frage nach bezahlbarem Wohnraum, Postkolonialismus und politischer Verfolgung beschäftigen.

Die Stadt Berlin mit ihrer ereignisreichen Geschichte liefert hierzu faszinierende Eindrücke, wie die jungen Leute auf einer Stadtführung erfahren können. Die Führung vermittelt nicht nur historische Fakten, sondern zeigt auch, wie sich Berlin aktuell verändert und welche Menschen diese Veränderung ausschließt. Ein weiteres Highlight wird der Besuch im Bundestag sein, bei dem politische Abläufe beleuchtet und die aktuellen Herausforderungen in Bezug auf soziale Gerechtigkeit und der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in Berlin und ganz Deutschland diskutiert werden können. Außerdem wird es Treffen mit politischen Initiativen geben, um auch außerparlamentarische Formen politischen Engagements zu diesen Themen kennenzulernen.

Abgerundet wird der Aufenthalt durch den Besuch von Museen und der gemeinsamen Arbeit im Seminarraum. Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung bietet der Bildungsurlaub auch die Möglichkeit, Berlin auf eigene Faust zu erkunden und gemeinsam unvergessliche Momente in der Hauptstadt zu erleben. Der Teilnahmebeitrag liegt bei 130 Euro. Hierin enthalten sind Unterbringung, Frühstück, Bahnfahrt, Programmkosten sowie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin. Anmeldungen sind ab sofort bis Freitag (9. Februar) möglich. Interessierte melden sich bitte per E-Mail an jugendbildungswerkruesselsheimde oder telefonisch unter 06142 83-2107.

Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Ehrenamtsschulung. Das Recht auf Bildungsurlaub ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) geregelt. Pro Jahr werden fünf Werktage Bildungsurlaub zur Verfügung gestellt. Anspruch darauf haben Auszubildende und Arbeitnehmende, die mindestens ein sechsmonatiges Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Hessen vorweisen können.

Weitere Informationen und Kontakt

E-Mail: jugendbildungswerkruesselsheimde 
Telefon: 06142 83-2107

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