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Pressemitteilung

Aufreibender Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest

Seit gut zwei Monaten beschäftigt die Afrikanische Schweinepest (ASP) den Kreis Groß-Gerau. Seitdem sind rund 100 von dem Virus befallene tote Wildschweine im Kreisgebiet entdeckt worden, mussten die Hausschweinbestände von acht Höfen getötet werden, weil auch dort Tiere vom ASP-Virus infiziert und krank waren.

Wildschwein
Wildschwein

Pressemitteilung des Kreises Groß-Gerau: Verhalten jedes einzelnen zählt

Auf Hochtouren läuft seit zwei Monaten auch der Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Seuche. Es ist bereits großer wirtschaftlicher Schaden entstanden, ganz zu schweigen von der persönlichen Betroffenheit der Menschen, deren Existenz und Lebenswerk bedroht ist. Kreis Groß-Gerau und Land Hessen arbeiten eng zusammen, um das Seuchengeschehen in den Griff zu bekommen. „Eindämmung ist oberstes Gebot. Denn bei ungebremsten Verbreiten des Virus drohen riesige finanzielle Schäden - die letztlich auch auf alle Bürgerinnen und Bürger zurückfallen würden, wenn Entschädigungszahlungen durch die Decke gehen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Adil Oyan.

Weil aber viele Menschen nicht direkt betroffen sind - das Virus schadet der Gesundheit von Menschen und anderen Tieren bekanntlich nicht -, erkennen manche nicht die Brisanz und die Notwendigkeit der ergriffenen Maßnahmen. „Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass das Thema jeden angeht und dass auch jede Person helfen kann bei der Eindämmung der Schweinepest“, so der Erste Kreisbeigeordnete. Darum ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen über die Krankheit ASP Bescheid wissen und ihr Verhalten entsprechend anpassen.

Das Virus hat eine hohe Stabilität: bis zu 11 Tage im Kot, bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch, bis zu 6 Monate in konserviertem Schinken (getrocknet, gesalzen; in Parma-Schinken sogar über ein Jahr), bis zu 18 Monate in gekühltem Blut, bis zu 70 Tage in Blut bei Raumtemperatur, viele Jahre in tiefgefrorenen Schlachtkörpern. Außerdem übersteht das ASP-Virus den Verwesungsprozess, kann also je nach Außentemperatur in Kadavern über Wochen und Monate überleben. Diese Langlebigkeit erklärt auch, warum Maßnahmen erst wieder gelockert werden können, wenn im Kreisgebiet über mehrere Monate keine von ASP befallenen Tiere mehr entdeckt wurden.

Bei allen mittlerweile in den Allgemeinverfügungen vom Kreis verhängten Vorgaben geht es darum, die Ausbreitung der ASP zu verhindern: Wildschweine sollen nicht aus ihren angestammten Gebieten verscheucht werden, damit infizierte Tiere das Virus nicht noch weiter in andere Zonen tragen. Genau deshalb bestehen die Anleinpflicht für Hunde (Leine maximal 5 Meter lang) und das Wegegebot bei allen Freizeitaktivitäten außerhalb der Ortslage - ob es nun Angeln, Pilze sammeln, Rad fahren oder Reiten betrifft. Außerdem geht es darum, das Virus nicht über Schuhsohlen, Pfoten oder Gegenstände unbewusst weiterzutragen.

Veranstaltungen im Außenbereich müssen beim Veterinäramt angemeldet werden. Wichtig ist auch, Müll und Essenreste nicht in die Landschaft zu werfen (was ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein sollte). Wer bei Kontrollen der Ordnungsämter auffällt, muss in puncto Leinenpflicht und Wegegebot mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen, bei einem Verstoß gegen ein Veranstaltungsverbot mit einem Bußgeld ab 1000 Euro.

„Wir möchten aber nichts verbieten, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Unser Veterinäramt schaut sich die Anträge und Konzepte für Veranstaltungen genau an und entscheidet dann. Genehmigungen unter Auflagen sind möglich“, betont Adil Oyan. Auch beim Thema Anleinpflicht von Hunden tut der Kreis alles, um die Lage für Hundehalter zu verbessern. Es wurde ein Konzeptpapier an alle Kommunen übermittelt, das beschreibt, wie sich temporäre Hundewiesen am besten einrichten lassen. Die Stadt Rüsselsheim z.B. hat ein solch eingezäuntes Areal jüngst geschaffen, auch Ginsheim-Gustavsburg plant das gerade. In Kelsterbach gab es dieses Angebot schon, damit sich Hunde auch mal ohne Leine austoben können.

Wozu all die Maßnahmen, wenn sie die Ausbreitung des Virus doch offensichtlich nicht gebremst haben, fragen sich viele Leute. Die Antwort ist klar: Weil aus der Epidemie keine Endemie werden soll; dann bekäme man das Virus nie mehr los. Aktuell sind zwar die Sperrzonen durch neu auftretende ASP-Fälle immer größer geworden. Doch das Ziel der Eindämmung und Ausrottung der Krankheit ist weiter erreichbar.

Auch die Einzäunung kann dabei helfen. Fachleute versichern, dass selbst die niedrigen Elektrozäune eine regulierende Wirkung haben und Wildschweine am Abwandern aus ihrem Revier hindern. Der Wechsel hin zu festen Zäunen folgt erst dann, wenn die Sperrzonen sich nicht mehr ständig durch neue Kadaverfunde oder den Befall von Hausschweinbeständen ändern.

Häufig nachgefragt wird beim Kreis, warum nicht alle Wildschweine in der betroffenen (Kern-)Zone abgeschossen werden, damit sie keine Artgenossen mehr infizieren können. Auch hier gilt: Jagd wäre an dieser Stelle kontraproduktiv, weil Wildschweine in andere, noch nicht betroffene Zonen überwechseln würden. Erst wenn das ASP-Verbreitungsgebiet genauer bestimmt werden kann, die verschiedenen Zonen definiert und auch umzäunt sind, soll in der Kernzone gejagt werden. Noch herrscht dort Jagdruhe.

Bei allem Wissen rund um die ASP: Das Virus gibt auch den Fachleuten beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) noch viele Fragen auf. Daher lässt sich gerade nicht beantworten, warum innerhalb weniger Wochen so viele Wildschweine und auch Hausschweinbestände betroffen waren. FLI und andere Forschungseinrichtungen sind im Kreis aktiv, um mehr herauszufinden - etwa ob Stechinsekten, Hochwasser, Brunnenwasser oder Stroh eine Rolle bei der Übertragung gespielt haben können. Auch hier arbeiten das Land und der Kreis Groß-Gerau eng mit den Einrichtungen zusammen.

Die Allgemeinverfügungen mit den aktuellen Regelungen und viele weitere Infos zu ASP finden sich auf der Homepage des Kreises (Sonderseite Schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab)).
Bei Fragen zum Thema stehen Mitarbeitende des Kreises täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr am ASP-Infotelefon unter 06152 9898-4000 zur Verfügung. Dort kann man auch anrufen, wenn man ein totes Wildschwein gesichtet hat.

Infos vom Land gibt es unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab)

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