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Pressemitteilung

Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest: Leinenpflicht für Hunde mit Bußgeld nachgehalten, elektrischer Zaun im Kerngebiet aufgestellt

Am 15. Juni wurde erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) hier im Landkreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein nachgewiesen. Seitdem hat sich das Geschehen sehr dynamisch entwickelt.

Wildschwein
Wildschwein

Und das hat Folgen für uns alle: Der Kreis veröffentlicht in Anpassung an das aktuelle Geschehen sukzessive Allgemeinverfügungen, um die weitere Ausbreitung von ASP einzudämmen.

Seit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügungen gilt auf der gesamten Rüsselsheimer Gemarkung eine Leinenpflicht für Hunde. Diese ist wichtig, da beim Gassigehen Virusmaterial aufgenommen und verbreitet werden kann. Die Leinenpflicht wird kontrolliert und bei Verstößen droht ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes beträgt 100 Euro.

Damit möglichst wenig Virusmaterial über Schuhe oder Pfoten verteilt wird, ist es zudem geboten, die Wege nicht zu verlassen. Auch hier hat der Kreis ein Bußgeld von 100 Euro bei Verstößen angeordnet.

Damit Hunde trotz der Leinepflicht ausgiebig rennen können, hat die Stadt eine Fläche für eine temporäre Hundewiese gefunden. Diese wird noch im August in Betrieb genommen.

Um die hier lebenden Wildschweine daran zu hindern, in andere Gebiete abzuwandern und das Virus weiter zu verbreiten, wurde außerdem ein Zaun im Bereich des Kerngebiets aufgebaut, das sich 15 Kilometer rund um den Fundort des ersten gefundenen infizierten Schweins befindet. Das Kerngebiet um den Fundort begrenzt im Süden ein rund 15 Kilometer langer Elektrozaun, der sich von Nauheim über Trebur bis nach Kornsand an den Rhein zieht. Wichtig: Der Zaun steht unter Strom. Deshalb sollten alle unbedingt Abstand vom Zaun und auch Kinder und Hunde fernhalten.

Fakten zur Afrikanischen Schweinepest:

Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und Haustiere ungefährlich. Sie ist für Haus- und Wildschweine in der Regel tödlich.

Trotzdem kann über Kleider, Schuhe, Fahrzeuge oder auch beim Gassigehen mit dem Hund Virusmaterial aufgenommen und verbreitet werden. Deshalb gilt die Leinenpflicht. 

Was tun, wenn man vom Weg aus ein totes Wildschwein sieht?

Tote Tiere sollen sofort beim Kreisveterinäramt gemeldet werden. Bitte fassen Sie das Tier nicht an, halten Sie Hunde und Kinder fern und halten Sie möglichst großen Abstand zur Fundstelle. 

Die Nummer des Bürgertelefons des Kreises zum Thema Afrikanische Schweinepest lautet:

06152 9898 4000 Die Hotline ist täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr besetzt.

Weitere Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest sowie alle derzeit erlassenen Allgemeinverfügungen gibt es auf folgenden Internetseiten:

Afrikanische Schweinepest im Kreis Groß-Gerau – KreisGG (Öffnet in einem neuen Tab)

Afrikanische Schweinepest (ASP) | landwirtschaft.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)

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