Allerdings trifft dies nur auf die Sperrzone II zu, die auf Rüsselsheimer Gemarkung erst nördlich der A60 beginnt. Südlich der A60 befindet sich das Kerngebiet, in dem es nahezu keine Veränderungen gibt. „Rüsselsheim ist die einzige Kommune im Kreis, die von dieser Linie durchschnitten ist. Als kreisangehörige Kommune sind wir verpflichtet, die Verfügung umzusetzen und werden dies auch tun, damit der Landkreis langfristig wieder frei von Schweinepest-Viren ist. Die gute Nachricht heute ist, dass es leichte Lockerungen für den nördlichen Teil von Rüsselsheim gibt“, fasst Oberbürgermeister Patrick Burghardt zusammen.
Für beide Gebiete gilt weiterhin, dass bei sämtlichen Aktivitäten im Freien darauf geachtet werden muss, Wildschweine nicht in die Flucht zu treiben, damit sich das Virus durch fliehende Wildtiere nicht weiterverbreitet. Auch deswegen gilt im Wald nach wie vor eine Leinenpflicht für Hunde und weiterhin das Gebot, die Wege nicht zu verlassen.
Im Norden leichte Lockerung der Leinenpflicht
Nördlich der Autobahn A60 hebt der Kreis die von ihm verordnete Leinenpflicht für Vierbeiner außerhalb von Wäldern auf. Frei laufen können die Fellnasen wieder weitestgehend innerhalb der Wohnbebauung und am Mainvorland. Allerdings bleibt die seit Jahren gültige Leinenpflicht der Stadt aktiv. Sie trifft für die Fußgängerzonen in der Innenstadt und auf Grünflächen wie dem Verna-Park, dem Ostpark und an der Horlache zu. Wegen der Schweinepest gilt auch auf dem waldzugewandten Weg an der Horlache die Leinenpflicht des Kreises.
Temporäre Hundewiese
Die Stadt weist alle, die ihren Hund freilaufen lassen möchten, auf die temporäre Hundewiese bei Königstädten hin, die sie eingerichtet hat. Die temporäre Hundewiese ist Teil der Neubürgerwiese im Blauen See und befindet sich zwischen der Verlängerung der Straße „Am Königstädter Hügel“ und der Stockstraße.
Weiterhin Wegegebot im Wald
Für Spaziergängerinnen und Spaziergänger gilt im Wald weiterhin ein Wegegebot, das heißt, sie dürfen die Wege nicht verlassen. Hintergrund ist zum einen, dass Wildtiere nicht aufgescheucht werden sollen. Zum anderen soll auch kein Virusmaterial an Schuhsohlen oder Hundepfoten haften bleiben und weiterverbreitet werden. Somit ist in diesem Herbst auch Pilzesammeln im Wald nicht erlaubt. Auf Grünflächen nördlich der A60 wie am Mainvorland und im Ostpark ist das Wegegebot aufgehoben.
Veranstaltungen im Außenbereich untersagt
Außerhalb bebauter Ortslagen untersagt der Kreis aufgrund der Schweinpest Veranstaltungen jeglicher Art. Eine Ausnahme kann der Kreis nur auf Antrag genehmigen.
Einschränkungen für Jagd, Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Nach wie vor besteht ein Jagdverbot und weiterhin bestehen Einschränkungen für die Landwirtschaft. Allerdings gibt es einige Ausnahmen mit diversen Auflagen und Empfehlungen, die in der Allgemeinverfügung nachzulesen sind.
Meldung von toten Wildschweinen
Wer ein totes Wildschwein findet, muss den genauen Fundort dem Landkreis Groß-Gerau unverzüglich melden, wenn möglich mit GPS-Daten. Telefonisch ist dies täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 06152-989898 möglich. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung der Wildschweine obliegen ausschließlich dem vom Landkreis Groß-Gerau bestimmten Personal.