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Pressemitteilung

Kreis und all seine Kommunen verfassen Resolution zur Finanzlage: „Wer bestellt, muss bezahlen“

KREIS GROSS-GERAU Städte, Gemeinden und Landkreise müssen immer mehr Standards aus Landes- und Bundesgesetzen vor Ort sicherstellen.

Recht auf den Kitaplatz, Recht auf Ganztagsschule oder die Ausweitung des Wohngeldes sowie das 49-Euro-Ticket sind nur einige große oder jüngst umgesetzte Beispiele. Allen gemein ist: Keines der gesetzlich im Bund oder durch die Länder festgesetzten Ziele hat eine auskömmliche Ausfinanzierung durch die obersten Staatsebenen. - Diese Sätze finden sich in der „Kreis Groß-Gerau-Resolution“, die jetzt neben Landrat Thomas Will alle Bürgermeister und die Bürgermeisterin aus den 14 Kommunen des Kreises unterzeichnet haben.

Das zweiseitige Papier trägt die mahnende Überschrift: Wenn Bund und Länder die kommunale Ebene alleinlassen, scheitert erst die kommunale Selbstverwaltung und schließlich unsere Demokratie! Es reiche nicht, dass Bund und Länder das jeweilige Ziel als Anspruch in Gesetze schreiben. „Sie müssen den ausführenden Staatsebenen genug Mittel zuweisen, um die dafür notwendigen Investitionen und den Betrieb dauerhaft finanzieren zu können“, heißt es in der Resolution. Kurz: Wer bestellt, muss bezahlen.

Als Beispiele für die extreme Belastung werden genannt:

  • die Kosten der Kinderbetreuung, die mit weitem Abstand den höchsten Posten in den Haushalten der Kommunen sind: Städte und Gemeinden müssen mehr als 75 Prozent der Kosten tragen statt früher ca. ein Drittel.
  • der bundesweit beschlossene Ganztagsanspruch im Schulbereich ab 2026. Dieser bedeutet für die 14 Kommunen und den Kreis Groß-Gerau Investitionskosten von rund 90 Millionen Euro. Der laufende Betrieb als jährlich wiederkehrende und damit festgeschriebene Dauerbelastung hat bislang keinerlei Gegenfinanzierung der Gesetzgeber. Der Investitionskostenzuschuss von Bund und Land belaufe sich auf rund 7,9 Millionen Euro - die Bedingungen, die daran geknüpft sind, machten es dem Kreis Groß-Gerau allerdings schwer, diese sinnvoll zu verwenden.
  • die Sicherstellung des laufenden Schulbetriebs. Hierbei kommen steigende Energiekosten genauso zum Tragen wie Anforderungen an Digitalisierung, Schulen im Ganztagsbetrieb und Umstellungen der technischen Ausstattung wegen neuer rechtlicher Vorgaben durch Klimaschutzauflagen. Das heißt, es werden rund fünf Millionen Euro mehr gebraucht als derzeit unter Einhaltung der Vorgaben des ausgeglichenen Haushalts zur Verfügung stehen. Dazu komme der nötige Investitionsbedarf für Schulerweiterungen in der Zuwachsregion: rund 750 Millionen Euro.
  • die LWV-Umlage, die jedes Jahr steigt. Sie ist Teil des allgemeinen Trends steigender Aufwendungen für die Sozialhilfeträger. Dem stehen keinerlei angemessene Erträge gegenüber.

Die Verwaltungsspitzen im Kreis Groß-Gerau stellen daher fest: „Die kommunale Ebene hat keinen Einfluss auf die Ausgabenhöhe, muss aber die Einnahmen generieren.“ Dies sei unmöglich, denn Städte, Gemeinden und Landkreise hätten gar keine Chance, die Kosten für die auferlegten Aufgaben sozialverträglich zu erwirtschaften.
„Fehlende staatliche Leistungsfähigkeit bedroht uns als Gesellschaft“ und senke das Vertrauen in den Staat. Darum muss der Gesetzgeber jetzt handeln, so die einhellige Auffassung: „Wir fordern eine Neuordnung der Verteilsystematik von Steuergeldern; zum Beispiel höhere Anteile von Landkreisen und Kommunen an der Umsatzsteuer. Wir fordern die Aussetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder bis zu einer Klärung der Finanzierung von Investitionskosten und dauerhaften Betriebskosten. Wir fordern, dass Standards nicht mehr ausgeweitet werden, ohne VOLLSTÄNDIGE Kostenübernahme durch den Gesetzgeber. Die kommunale Ebene muss von Beginn an in Gesetzesvorhaben auf Bund-Länder-Ebene so mitgedacht werden, dass auch in Bundesgesetzen die finanzielle Auswirkung auf die Kommunalebene transparent dargestellt wird und eine konkrete Gegenfinanzierung dieser Aufwände enthalten sein muss.“

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