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Pressemitteilung

RP bestätigt: Stadt handelte im Sinne des Naturschutzes

Der Rosenhof, ein Areal mit Gebäuden und Hallen auf der Eselswiese im Stadtteil Bauschheim, ist aktuell im Fokus der Naturschutzverbände.

Gebäude mit der Aufschrift "Rosenhof". Im Vordergrund ein schwarz gewellter Gegenstand, der als Reptilienversteck gedacht ist.

Der BUND hatte dort am 20. Februar per Schreiben Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz unterstellt und an das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) gemeldet. Wie das RP in seinem heutigen Schreiben (2. April) als Rückmeldung auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde Rüsselsheim am Main klarstellt, gab es keine groben Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

„Die Rückschnittmaßnahmen – also keine Rodungen, wie uns unterstellt wurde – waren fachlich korrekt durchgeführt und artenschutzrechtlich zulässig“, erläutert Oberbürgermeister Patrick Burghardt einen Punkt aus dem Schreiben des RP. Auch die benannte Bodenverdichtung sei laut Rückmeldung als unerheblich einzustufen und laut Regierungspräsidium kein artenschutzrechtliches Problem für die Zauneidechse. Das nicht nachgewiesene, potenzielle Eidechsenvorkommen sei laut Oberer Naturschutzbehörde durch die vorgenommenen Arbeiten also nicht gefährdet gewesen. Die vom Regierungspräsidium geforderte Kartierung sei ohnehin bereits angestrebt gewesen und werde in 2025 durchgeführt.

Das Schreiben stellt darüber hinaus klar, dass das Verschließen der Schlupflöcher und Zugänge an den Fenstern und Hallen zwar regelkonform und technisch und zeitlich korrekt umgesetzt wurde, aber nicht den formalrechtlichen Anforderungen entsprochen hat. Den vom BUND geforderten Rückbau stuft das Regierungspräsidium allerdings als unverhältnismäßig ein. Der Vorwurf, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört würden, ist, ebenfalls durch das Regierungspräsidium bestätigt, unzutreffend. Für die Fledermäuse und die möglichen Gebäudebrüter auf dem Rosenhof wurden zwischenzeitlich 14 Ersatznistkästen an Gebäuden auf dem nahegelegenen Friedhof und an weiteren Gebäuden in Bauschheim aufgehängt. Die Verschlussarbeiten werden daher im Nachgang wie vom Regierungspräsidium vorgeschlagen, durch Zulassung legalisiert werden.

Das Regierungspräsidium stellt außerdem fest, dass weitere Bautätigkeiten am 19. März, die seitens des BUND beanstandet wurden, durch die ehemaligen Funkmastbetreiber ohne Kenntnis der Stadt durchgeführt wurden. Hier liegen potenziell Verstöße vor, die weiterverfolgt werden. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt hatte in diesem Zusammenhang bei Kenntniserlangung der Vorgänge noch am gleichen Tag einen Baustopp verhängt.

„Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums als Obere Naturschutzbehörde bestätigt, dass unsere Mitarbeitenden im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes gehandelt haben. Jeden Tag arbeitet mein Team aus dem Amt für Umwelt und Klimaschutz mit Leidenschaft für den Natur- und Umweltschutz in unserer Stadt. Daher bin ich froh, dass das Schreiben des RP nun zu einer differenzierten Darstellung des durch den BUND kritisierten Sachverhaltes beiträgt“, erklärt der Oberbürgermeister abschließend.  

Die natur- und artenschutzrechtlich gebotenen Maßnahmen im Bereich der Eselswiese werden nun im Frühjahr weiter fortgeführt. Zum Beispiel wird die Errichtung des Eidechsen-Ersatzhabitats im Bereich der Erweiterungsfläche an der Sanddüne umgesetzt. Außerdem wurden an ausgewählten Standorten auf der Eselswiese bereits Reptilienverstecke aufgestellt.

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