Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Pressemitteilung

Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar steht den Wählerinnen und Wählern ein verkürzter Briefwahlzeitraum zur Verfügung. Das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main bittet dies zu beachten und informiert über wichtige Formalitäten.

Grauer Briefumschläge mit der Aufschrigt "Wahlbenachrichtigung" liegen übereinander

Alle Wahlberechtigten erhalten im Vorfeld eine Wahlbenachrichtigung. Diese informiert über die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl sowie das Wahllokal, in dem die Empfängerin oder der Empfänger am Wahlsonntag wählen kann. Alle, die bis Sonntag (2. Februar) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, über die Telefonnummern 06142 83-2418 oder 83-2419 Kontakt zum Wahlamt aufzunehmen. Hier kann geprüft werden, ob die Personen im Wählerverzeichnis stehen.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann Briefwahl beantragen und anschließend von zu Hause aus oder vor Ort im Briefwahllokal wählen. Dazu benötigen Interessierte einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Diese können schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post), persönlich oder online beantragt werden. Der Online-Antrag findet sich auf der Startseite von www.ruesselsheim.de (Öffnet in einem neuen Tab) und kann noch bis einschließlich 18. Februar abgeschickt werden. Ein telefonisches Beantragen ist nicht möglich. Die letzte Möglichkeit für die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen im Wahlbüro an der Frankfurter Straße 9 besteht am Freitag (21. Februar) bis 15:00 Uhr.

Die Briefwahlunterlagen müssen bei dieser Wahl aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums erheblich schneller beantragt, ausgefüllt und zurückgesendet werden. Das Wahlamt bittet daher darum, zu prüfen, ob Briefwählerinnen und –wähler alternativ zum Postversand vorab im Briefwahllokal oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen möchten. Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst ab Montag (10. Februar) ausgehändigt beziehungsweise verschickt werden. Das Wahlamt bittet um Beachtung und darum, von einer Mehrfach-Beantragung von Briefwahlunterlagen abzusehen.

Alternativ zu der Rücksendung des Wahlbriefes per Post besteht die Möglichkeit, den Wahlbrief in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einzuwerfen. Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses an der Faulbruchstraße zur Verfügung. Die persönliche Abgabe ist außerdem im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, möglich. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Der Wahlbrief muss am Sonntag (23. Februar) spätestens um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Am Wahltag kann dieser noch bis 18:00 Uhr in die genannten Briefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Wahlbriefe können am Wahltag dagegen nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.

Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr der Stadt vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Verwandte Themen

Wahlen

Wahl des 21. Deutschen Bundestags 2025

30.04.2024 Pressemitteilung

Europawahl am 9. Juni: Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen

Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Wahlbenachrichtigung

08.05.2024 Pressemitteilung

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag (9. Juni).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise