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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Pädagogische Eingliederungshilfe

Adresse

Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main

Postanschrift

Marktplatz 4

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Nahverkehr

Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71

Weitere Hinweise

Besucheradresse
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
10 Plätze

Parkplatz: Landungsplatz
200 gebührenpflichtige Plätze

Beschreibung

Pädagogische Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit vorhandenen oder drohenden seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderungen

Aufgabe der Pädagogischen Eingliederungshilfe ist es, Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu installieren, zu koordinieren und zu finanzieren. Die Eingliederungshilfe verfolgt die Ziele, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beizutragen und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung zu befähigen. 

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe
Einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung für einen Zeitraum von mehr als sechs Monate wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) eingeschränkt sind oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. 

Beratung zu Inklusion und Eingliederungshilfe
Der Bereich bietet Sorge- und Erziehungsberechtigten, jungen Menschen und Kindern kompetente Beratung zu allen Themen rund um das Thema Inklusion und Eingliederungshilfe und unterstützt auch gerne bei der Antragsstellung.

Hierzu gehört auch die Beratung und Unterstützung zu Leistungen anderer Kostenträger (bspw. Krankenkasse) und/oder andere Angebote zur Teilhabe.

Zuständigkeiten
Der Bereich Pädagogische Eingliederungshilfe im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Rüsselsheim am Main ist zuständig für alle Rüsselsheimer Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen.

Bezirk I ist zuständig für die Wohnviertel Innenstadt, Berliner Viertel, Ramsee und Eichgrund.
Bezirk II ist zuständig für die Wohnviertel Bauschheim, Böllensee-Siedlung, Friedrich-Ebert-Siedlung, Haßloch-Nord, Horlache.
Bezirk III ist zuständig für die Wohnviertel Alt-Haßloch, Dicker Busch I und II, Hasengrund und Königstädten.

Für Erwachsene ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe. 

Wenden Sie sich bitte an: 
Telefon 06151 801-520 
E-Mail: infolwv-hessende

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise