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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Stadtbüro Innenstadt

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Nahverkehr

Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71

Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Weitere Hinweise

Gebäude liegt dem Rathaus gegenüber.
Parkplatz: Mainvorland
200 gebührenpflichtige Plätze

Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Parkhaus Löwenplatz
4 gebührenpflichtige Plätze

Parkplatz: Prakhaus Löwenplatz
348 gebührenpflichtige Plätze

Beschreibung

Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerserviceruesselsheimde unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.

Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Sie erhalten außerdem:

  • Auskünfte aus dem Melderegister
  • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
  • Lebensbescheinigungen
  • Meldebescheinigungen
  • Untersuchungsberechtigungsscheine

Wir nehmen entgegen

  • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
  • Fundsachen
  • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
  • Wohnberechtigungsscheine
  • Wohngeld / Lastenzuschuss

Sie können beantragen:

  • Auskunftssperren
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnisse
  • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

Sie erhalten Antragsformulare für:

  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Ehrenamtskarte
  • Elterngeld
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
  • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
  • Leistung für Bildung und Teilhabe
  • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

Hinweis

Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.

Die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main wird zum 01.05.2025 zwei Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Lichtbildern in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.

Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung eines bei einem Fotodienstleiter erstellten digitalen Lichtbildes über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen. Über diesen Code wird das Lichtbild direkt aus der Cloud abgerufen.

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise