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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Stadt- und Hilfspolizei

Adresse

Marktstraße 10
65428 Rüsselsheim am Main

Postanschrift

Marktplatz 4

Nahverkehr

Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71

Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

Weitere Hinweise

Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz

Parkplatz: Landungsplatz
200 gebührenpflichtige Plätze

Beschreibung

Unser Auftrag: Die Sicherheit,Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für
Rüsselsheim am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Besucherinnen und Besucher.

Unser Handeln steht unter folgenden Leitgedanken:

  • Wir sind der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Fachbereich Sicherheit und Ordnung angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben betraut sind und somit der "lange Arm" der Eingriffsverwaltung.
  • Wir nehmen unsere originären Vollzugsaufgaben wahr und leisten damit einen umfassenden Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.
  • Wir sind als kompetenter Ansprachpartner für die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet in allen Fragen der Sicherheit und Ordnung präsent.


Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadtpolizei

  • die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts,
  • die Überwachung der einschlägigen Polizeiverordnungen und Satzungen,
  • die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtkern und den Stadtteilen

wahr.

Das Aufgabengebiet der Stadtpolizei beinhaltet:

  • Ausländerrecht
  • Fischereirecht
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Glücksspielrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Jugendschutz
  • Kampfhunde
  • Ladenöffnungsrecht
  • Melderecht
  • Nichtraucherschutz
  • Personenbeförderungsrecht
  • Verbotene Prostitution
  • Straßenverkehrsrecht
  • Straßenverkehrszulassungsrecht für Kraftfahrzeuge
  • Versammlungsrecht
  • Waffenrecht
  • Wasserrecht

Die Stadtpolizei besitzt im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugs-

beamtinnen und -beamten. Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen sind sie ermächtigt.

Die Kompetenz ist durch hauptamtliche Kräfte, die entsprechende Lehrgänge an der Hessischen Polizeischule und dem Hessischen Verwaltungsschulverband absolvieren, gewährleistet.

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise