Adresse
Marktstraße 10
65428 Rüsselsheim am Main
Postanschrift
Marktplatz 4
- 06142 83-2400
- 06142 83-2401
- stadtpolizeiruesselsheimde
Nahverkehr
Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71
Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
Weitere Hinweise
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
Parkplatz: Landungsplatz
200 gebührenpflichtige Plätze
Beschreibung
Unser Auftrag: Die Sicherheit,Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für
Rüsselsheim am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Besucherinnen und Besucher.
Unser Handeln steht unter folgenden Leitgedanken:
- Wir sind der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Fachbereich Sicherheit und Ordnung angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben betraut sind und somit der "lange Arm" der Eingriffsverwaltung.
- Wir nehmen unsere originären Vollzugsaufgaben wahr und leisten damit einen umfassenden Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.
- Wir sind als kompetenter Ansprachpartner für die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet in allen Fragen der Sicherheit und Ordnung präsent.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadtpolizei
- die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts,
- die Überwachung der einschlägigen Polizeiverordnungen und Satzungen,
- die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtkern und den Stadtteilen
wahr.
Das Aufgabengebiet der Stadtpolizei beinhaltet:
- Ausländerrecht
- Fischereirecht
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Glücksspielrecht
- Immissionsschutzrecht
- Jugendschutz
- Kampfhunde
- Ladenöffnungsrecht
- Melderecht
- Nichtraucherschutz
- Personenbeförderungsrecht
- Verbotene Prostitution
- Straßenverkehrsrecht
- Straßenverkehrszulassungsrecht für Kraftfahrzeuge
- Versammlungsrecht
- Waffenrecht
- Wasserrecht
Die Stadtpolizei besitzt im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugs-
beamtinnen und -beamten. Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen sind sie ermächtigt.
Die Kompetenz ist durch hauptamtliche Kräfte, die entsprechende Lehrgänge an der Hessischen Polizeischule und dem Hessischen Verwaltungsschulverband absolvieren, gewährleistet.