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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)

Wenn Sie beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben Sie einen Anspruch auf Beratung, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.

Beschreibung

Sie arbeiten beruflich mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Sie sind zum Beispiel

  • Erzieher/in,
  • Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter,
  • Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter,
  • Tagesmutter oder Tagesvater,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in,
  • Hebamme, Arzt/Ärztin

Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen trägt im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.

Mit Trägern und Einrichtungen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, schließen die Jugendämter Vereinbarungen, die sicherstellen, dass bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wird und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird.

Erläuterungen und Hinweise