„Als Stadt unterstützen wir Kulturschaffende in ihren Projektvorhaben und tragen so zur Entwicklung der Rüsselsheimer Kulturszene bei. Mit der geänderten Verfahrensregelung passen wir die Verwaltungsabläufe an und sorgen für eine Vereinheitlichung der Projektabrechnung. Zusätzlich implementieren wir die im April 2024 beschlossene Antidiskriminierungsklausel bei der Bewilligung von Projektförderanträgen“, erläutert Bürgermeister und Kulturdezernent Dennis Grieser die Anpassungen.
Die Vergabe von Mitteln in der Projektförderung ist durch Verfahrensregelungen aus dem Jahr 2018 geregelt. In der Praxis haben sich einzelne Regelungen daraus als nicht mehr praktikabel erwiesen. So sollen mit dem angepassten Vorschlag die Antrags- und Bewilligungsfristen einheitlich geregelt werden. Dies erlaubt der Stadt auch auf die jeweilige Haushaltslage Rücksicht zu nehmen. Auch die Abrechnung von bewilligten Projektförderungen soll vereinheitlicht werden. In Zukunft soll hierzu ein Formular mit der Übersicht über Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung gestellt werden, mit dem Kulturschaffende das geförderte Projekt abrechnen können.
Darüber hinaus sollen Antragstellende zu ihren Anträgen eine unterschriebene Erklärung zu den „Grundsätzen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Antidiskriminierungsklausel)“ einreichen. Damit wird gewährleistet, dass eine finanzielle Zuwendung nur an Antragstellende erfolgt, welche die städtische Antidiskriminierungsklausel anerkannt haben. „Im April haben wir angekündigt, dass alle städtischen Verträge und Förderungen sukzessive um eine verpflichtende Erklärung zur Antidiskriminierungsklausel ergänzt werden. Für die Projektförderung der Kultursteuerung haben wir dies nun umgesetzt“, sagt Bürgermeister Grieser abschließend.