Ab 1. April gibt es demnach im Kreisgebiet eine Reihe von Lockerungen bei den Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).
„Wir sind froh, dass unsere mit dem Land immer gut abgestimmten Maßnahmen seit Ausbruch der ASP im Juni 2024 bereits dazu beigetragen haben, dass wir ein Stückweit in die Normalität zurückkehren können. Wir dürfen uns aber nichts vormachen: Bis die Afrikanische Schweinepest wieder völlig aus unserer Region verschwunden ist, werden noch Jahre vergehen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Adil Oyan, der zugleich die gute Zusammenarbeit des Kreis-Veterinäramts mit allen Betroffenen lobt - sei es mit Jägerschaft, Forst, Landwirtschaft, Drohnenpiloten, Suchhundegespannen oder den Kadaver-Bergeteams.
Für die Bürgerinnen und Bürger gilt ab dem 1. April: Das Wegegebot und die Anleinpflicht von Hunden im Wald entfallen, ebenso Veranstaltungsverbote im Außenbereich und das Feuerwerksverbot. Allerdings müssen Hundebesitzer natürlich trotzdem die örtlich geltenden Regeln während der Brut- und Setzzeit beachten.
Die (Einzel-)Jagd auf Schwarzwild, Rotwild, Damwild und Rehwild im Rahmen der geltenden Jagd- und Schonzeiten ist - mit einer Gebietseinschränkung - wieder erlaubt. Keine Erleichterungen für die Jagd gibt es in einer Zone zwischen Rhein und Festzaun.
Es wird sogar eine Abschussprämie für Wildschweine gezahlt, denn Ziel ist es, den Schwarzwildbestand so weit wie möglich zu reduzieren, und damit auch die Fälle von ASP. Die Abschussprämie für die Jäger beträgt 200 Euro je Tier.
Möglich wurde die Erlaubnis zur Jagd in den meisten Arealen, weil mittlerweile viele Festzäune um die betroffenen Gebiete aufgestellt wurden; dadurch kann es während der Jagd nicht mehr zur Versprengung von mit dem ASP-Erreger infizierten Wildschweinen in andere Gebiete kommen. Die geschossenen Wildschweine dürfen nicht vermarktet werden, die Kadaver werden entsorgt. Nur für den Verzehr im Eigenbedarf sind fünf Wildschweine im Jahr pro Jäger-Haushalt erlaubt.
Auch für die Landwirtschaft gibt es Lockerungen. In dem erwähnten Gebiet zwischen Rhein und Festzaun gilt zwar noch, dass vor der Ernte (am Erntetag selbst oder am Vortag) die Felder per Drohnenflug auf Wildschweine oder Kadaver abgesucht werden müssen. Im restlichen Kreisgebiet sind aber keinerlei Drohnenflüge mehr vor der Ernte vorgeschrieben.
Für den Forst bedeuten die Entscheidung des Landes und die neue Allgemeinverfügung des Kreises - die unter den Amtlichen Bekanntmachungen zu finden ist - ebenfalls Erleichterungen. Dringend notwendige Pflegearbeiten im Wald sind wieder möglich, wie der Leiter des Forstamts Groß-Gerau, Klaus Velbecker, bereits erfreut festgestellt hat. In den vergangenen Monaten war er mehr in den Zaunbau und die Beseitigung von Wildschweinkadavern eingebunden, als sich um die Waldpflege kümmern zu können.