Um im Wahllokal zu wählen, geben Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung dort ab und sollten Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung kann im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist, gewählt werden. Das korrekte Wahllokal können Interessierte auf der Internetseite der Stadt Rüsselsheim am Main (www.ruesselsheim.de) ermitteln.
Sofern Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt wurden und damit nicht an der Briefwahl teilgenommen wurde, kann unter Vorlage des Wahlscheines und eines Ausweises in einem beliebigen Wahllokal des Landkreises Groß-Gerau gewählt werden.
Am Wahltag können Wahlbriefe (verpackter Wahlschein und Stimmzettel) nicht in den Wahllokalen abgegeben werden. Stattdessen können sie bis 18:00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus (Marktplatz 4) eingeworfen werden. Auf der Rückseite des Rathauses in der Faulbruchstraße steht zudem ein barrierefreier Briefkasten zur Verfügung. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
In den Wahllokalen 19 (Schillerschule) und 32 (Grundschule Königstädten) wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Wahlberechtigte erhalten ihre Stimmzettel dort mit Unterscheidungsaufdrucken nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht erhoben. Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und Stimmvergabe der Wählerinnen und Wähler. So können die Wahlergebnisse nach dem Wahltag nach Alter und Geschlecht ausgewertet werden.
Das Wahlamt weist außerdem darauf hin, dass die Wahllokale 5 und 7 in der Grundschule Innenstadt nicht barrierefrei sind und bittet um Beachtung. Alle anderen Wahllokale sind barrierefrei erreichbar.