Denn durch die Postlaufzeiten kann die Zeit knapp werden.
Wer Briefwahl beantragt und Unterlagen erhalten hat, hat unterschiedliche Möglichkeiten: Die Wählerinnen und Wähler können persönlich während der Öffnungszeiten im Wahlbüro wählen. Alternativ können sie mit dem Wahlschein, der sich im Wahlbrief befindet, am 23. Februar im Wahllokal wählen. Bei Vorlage eines Ausweises ist dies auch in einem beliebigen Wahllokal des Landkreises Groß-Gerau möglich.
Eine weitere Alternative ist, den Wahlbrief bei ausreichend zeitlichem Vorlauf samt Wahlschein und Stimmzettel per Post zurückschicken. Wird die Zeit knapp, empfiehlt es sich, den Wahlbrief im Wahlamt abzugeben oder in die Briefkästen am Rathaus (Marktplatz 4 oder Faulbruchstraße) spätestens am Wahlsonntag (23. Februar) bis 18:00 Uhr einzuwerfen. In den Wahllokalen können die Briefe am Wahltag nicht abgegeben werden.
Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht per Post angekommen sein, können Bürgerinnen und Bürger noch bis Samstag (22. Februar) 12:00 Uhr Ersatzunterlagen erhalten. Danach ist die Ausgabe von Ersatzunterlagen aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Für das Beantragen von Ersatzunterlagen ist vorab ein Anruf beim Wahlamt und eine persönliche Vorsprache notwendig. Das Wahlamt ist unter den Telefonnummern 06142 83-2418 und 06142 83-2419 erreichbar.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung besteht bis spätestens Sonntag (23. Februar) 15:00 Uhr die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme, Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Bei Aushändigung der Unterlagen an Bevollmächtigte ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
Weitere Informationen:
Wahlen
- 06142 83-2418
- 06142 83-2419
- 06142 83-2083
- wahlamtruesselsheimde