„Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) gibt uns als Stadt die Möglichkeit, solche zentralen Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen. Dies führt zu einer besseren Übersicht sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch das Kontrollpersonal“, erläutert Oberbürgermeister Patrick Burghardt das Vorgehen.
Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu regeln, gab es in Rüsselsheim am Main bisher verschiedene Vorschriften. Eine Verordnung regelte beispielsweise den Leinenzwang für Hunde. Zur Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen standen Regeln in einer Polizeiverordnung. Wie Bürgerinnen und Bürger auf öffentlichen Flächen campieren dürfen, galt es in einer Allgemeinverfügung speziell zu diesem Thema nachzulesen. Die neue Gefahrenabwehrverordnung führt nun all diese Bereiche in einem zentralen Gesetzestext übersichtlich zusammen.
Neben den bestehenden Regelungen wurden in der neuen Gefahrenabwehrverordnung die Themenkomplexe „Allgemeines Verhalten auf öffentlichen Flächen“, „Offene Feuer im Freien“, „Pyrotechnik“, „Reinigung und Reparatur von Fahrzeugen“ sowie „Gewässer und Wasserstellen“ aufgenommen. Zum Beispiel untersagt die Gefahrenabwehrverordnung das Verrichten der Notdurft außerhalb von Toilettenanlagen oder aggressives Betteln.
„Das sind Punkte, bei denen wir als Stadt zusätzlichen Regelungsbedarf gesehen und für die wir nun den entsprechenden Rahmen vorgegeben haben. Die klaren Vorschriften führen einerseits zu einer höheren Transparenz für Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig erleichtern sie uns als Ordnungsbehörde die Kontrolle und Sanktionierung“, führt Burghardt weiter aus.
Die Gefahrenabwehrverordnung tritt nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung in Kraft und wird im Bereich der Ordnungswidrigkeiten noch um einen Bußgeldkatalog ergänzt werden.